1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der 1up AG (nachfolgend "1up") und dem Kunden hinsichtlich der von 1up hergestellten Softwareprogrammen, welche 1up als SaaS-Produkte (Software as a Service) über das Internet anbietet. Auf alle anderen Leistungen der 1up (Dienstleistungen und Werkleistungen) finden die 1up AGB (https://1up.io/agb) Anwendung. Bei SaaS-Produkten der 1up, die gegen Entgelt angeboten werden, treten diese AGB als integrierter Teil zur Bestellung mit dem Kunden hinzu. Allgemeine Vertrags-/Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der 1up nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragsschluss
Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und 1up kommen erst mit der Bestätigung der Bestellung und/oder bei Zahlung der ersten Rechnung zustande.
3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software über das Internet sowie das Speichern von Daten des Kunden auf Servern, die von 1up betrieben werden, gegen das in der Bestellung SaaS-Produkte festgesetzte Entgelt (entgeltliche SaaS-Produkte). Bestimmte SaaS-Produkte, die von 1up als solche bezeichnet werden, können vom Kunden unentgeltlich bezogen werden (unentgeltliche SaaS-Produkte). Die Software wird über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Anbindung des Kunden an das Internet liegt in dessen Verantwortung und ist nicht Vertragsgegenstand. 1up räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnis (gemäss Bestellung der SaaS-Produkte) ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software inkl. allfälliger Anwenderdokumentationen ein.
4. Entgeltliche SaaS-Dienstleistungen
Der genaue Umfang der von 1up zu liefernden Produkte ergibt sich aus der Bestellung der SaaS-Produkte. 1up überwacht die Grundfunktionen der SaaS-Produkte 7 Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag. Die Systemverfügbarkeit am Übergabepunkt beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt. Als massgebliche Ausfallzeit gilt der Zeitraum von der Bestätigung des Eingangs der Störungsmeldung durch 1up bis zur Behebung der Störung. Nicht als Ausfallzeit gelten Störungen auf der Verbindungsstrecke zwischen dem Kunden und dem Zielserver von 1up, von 1up mit einer Frist von 7 Tagen vorangekündigte Wartungsarbeiten, welche nach 19.00 Uhr ausgeführt werden, sowie Störungsbehebungen durch Gründe, die nicht 1up zu vertreten hat. Störungen der Systemverfügbarkeit sind 1up unverzüglich zu melden. Der Eingang der Störungsmeldung wird von 1up schriftlich bestätigt. Bei Störungsmeldungen innerhalb der Bürozeiten von 1up (Montag – Freitag von 08.00 – 17.30 Uhr, ausser 24.12. und 31.12.) beginnt die Entstörung spätestens 2 Stunden nach Bestätigung der Störungsmeldung, ausserhalb der Bürozeiten zu Beginn des nächsten Werktags.
5. Funktionsumfang der Software/Gewährleistung
Der Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder gegebenenfalls dem Handbuch. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. Zudem wird der Funktionsumfang, der dem Kunden zur Verfügung steht, durch die Zugriffsberechtigung auf die Software beeinflusst. Eine über diesen Rahmen hinausgehende Beschaffenheit der Software bzw. ein weiterer Funktionsumfang ist nicht geschuldet. Fehler in der Software (d.h. Abweichungen vom vorstehend umschriebenen Funktionsumfang) werden innerhalb angemessener Frist von 1up unentgeltlich beseitigt, sofern der Fehler reproduzierbar ist. Dabei kann 1up nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern, insbesondere eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. 1up steht es jedoch auch frei, eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion zu liefern, welche dem Kunden die vertragsgemässe Nutzung erlaubt. Wird ein wesentlicher Programmfehler von 1up nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, kann der Kunde die Minderung der SaaS-Gebühr verlangen. Ebenso kann sich 1up von der Beseitigung des Fehlers durch eine Minderung der SaaS-Gebühr befreien, wenn die Fehlerkorrektur nur mit unverhältnismässigem Aufwand durchführbar ist. Jede weitere Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich vertragsgemäss zu benutzen, diese weder zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse engineeren, zu vervielfältigen noch in einer anderen Applikation zu verwenden. Ferner anerkennt der Kunde das alleinige Urheberrecht sowie die Marken und sonstigen Schutzrechte von 1up an der Software.
Für die Nutzung der Software (oder Teilen davon) setzt 1up eine Registrierung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen einer Registrierung nötigen Informationen korrekt und wahrheitsgemäss auszufüllen und aktuell zu halten. Er ist ausserdem verantwortlich für die Sicherheit seines Passworts. Es ist nicht zulässig, Konten automatisiert zu erstellen. Ein User ist einem Mandanten zugeordnet und wird anhand seiner E-Mail-Adresse im Benutzerkonto identifiziert. 1up kommuniziert immer über die im Mandanten eingetragene E-Mail-Adresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand zu halten. Im Übrigen hat der Kunde alles zu unterlassen, was die SaaS-Produkte von 1up stört oder unterbricht und darf Daten mit den SaaS-Produkten von 1up nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten.
7. Weiterentwicklungen der Software
1up ist bemüht, ihre Software durch kontinuierliche Weiterentwicklungen zu optimieren und an den technischen Fortschritt anzupassen. Im Rahmen einer solchen Weiterentwicklung kann 1up einseitig Teilfunktionen verändern oder ganz wegfallen lassen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht gefährdet ist. Stellt die Weiterentwicklung eine wesentliche Leistungsänderung dar, orientiert 1up den Kunden eine Woche im Voraus über die Änderung. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderung erhebliche Nachteile, kann er den Vertrag mit 1up mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ab Mitteilung durch 1up ausserordentlich kündigen. Bei unentgeltlichen Produkten besteht kein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung des ursprünglichen Leistungsumfangs. 1up ist jederzeit berechtigt, diese Software nach eigenem Gutdünken zu verändern bzw. an den technischen Fortschritt anzupassen.
8. Haftung
1up haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet 1up nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung erst ermöglicht, jedoch nur bis zur Höhe des Vertragswertes. Bei Datenverlust haftet 1up nicht, wenn der Verlust durch Datensicherungsmassnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt vollumfänglich für unentgeltliche SaaS-Produkte, soweit das Gesetz nicht eine zwingende Ausnahme vorsieht.
9. Entgelt
Das Entgelt für die SaaS-Produkte von 1up wird in der Preisliste für das entsprechende SaaS-Produkt geregelt. Abweichende individuelle Vereinbarungen vorbehalten verstehen sich die Preise von 1up im Zweifelsfall inkl. MwSt. und allfällige Abgaben. Allfällige Mehrkosten des Cloud-Providers aufgrund hoher Datenmengen, hoher Transfervolumen oder zur Optimierung der Performance können dem Kunden weiter belastet werden. Preisanpassungen werden nicht zwingend im voraus kommuniziert. Mit der Bezahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde die neuen Preise. Erhält der Kunde eine Rechnung mit höheren Preisen, so ist er in Abweichung zu Abs. 10, Vertragsdauer und Kündigung, berechtigt, die Produkte fristlos zu kündigen, welche von der Preiserhöhung betroffen sind. Die Gebühren für die Benutzung der SaaS-Produkte werden direkt zum Beginn der Nutzung zur Zahlung fällig (elektronische Zahlung). Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mitteilung von 1up in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins. Verrechnungen des Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von 1up zulässig.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Soweit die Parteien nichts anderes vereinbaren, bezieht der Kunde die SaaS-Produkte für einen Monat. Der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat den Vertrag auf das Ende dieser Vertragslaufzeit im Kundenportal kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat. 1up ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bei einem Zahlungsausstand oder wenn der Kunde die vertraglichen Nutzungsbedingungen nicht einhält. Bei Vertragsbeendigung ist 1up berechtigt, sämtliche Benutzereinstellungen, Abfragen, Layouts und Prozesse zu löschen.
11. Datenschutz und Datensicherung
Auf den betriebenen Servern werden gegebenenfalls Daten des Kunden, welche durch die Software erfasst, verarbeitet und erzeugt werden, gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten. Er kann von 1up jederzeit, spätestens jedoch bis zur Vertragsbeendigung die elektronische Übersendung dieser Daten verlangen. Der Kunde ist unabhängig davon verpflichtet, die notwendigen Datensicherungsmassnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Datenverlust zu schützen. Soweit der Kunde 1up für den Abschluss des Vertrags und den Bezug von SaaS-Produkten personenbezogene Daten offenlegt bzw. übermittelt, ist 1up berechtigt, diese Daten, auch über das Vertragsende hinaus, zu speichern, zu verarbeiten und ihren Hilfspersonen und Unterbeauftragten offenzulegen, jedoch nur soweit es der Vertragszweck oder gesetzliche Anforderungen (z.B. Aufbewahrung von Geschäftsbelegen) erfordern.
Wenn der Kunde personenbezogene Daten im Rahmen der SaaS-Produkte verarbeitet oder auf den im Auftrag von 1up betriebenen Servern speichert, stellt er sicher, dass er aufgrund der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu diesen Handlungen ermächtigt ist. 1up ist berechtigt, Daten des Kunden auf den in ihrem Auftrag betriebenen Servern auf ihre Konformität mit den Datenschutzbestimmungen und der Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu kontrollieren. 1up betreibt ihre Server ausschliesslich in der Schweiz. Sie beachtet sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Die durch diese AGB und die bestätigte Bestellung SaaS-Produkte geregelte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und 1up untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss internationaler Konventionen und den Regeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und 1up ist der Sitz von 1up in Emmenbrücke, Luzern, Schweiz. 1up ist jedoch auch berechtigt, ihre Forderungen am Sitz des Kunden geltend zu machen.